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Die gesetzlichen Krankenkassen stecken nach der letzten Gesundheitsreform in der Klemme:
Über 4 Milliarden EUR fehlen und müssen von den Versicherten per Zusatzbeitrag eingezogen werden.
Das bedeutet, dass auf viele der 70 Millionen Deutschen, die gesetzlich versichert sind,
Mehrkosten in Form eines monatlichen Beitrages zukommen. Diesen Zusatz-Beitrag müssen die
Versicherten dann an Ihre Krankenkasse überweisen.
Gesetzliche Krankenkassen erheben Zusatzbeitrag
 Viele gesetzliche Krankenversicherungen haben bereits angekündigt, den Zusatzbeitrag einzuführen oder
planen dies für die nahe Zukunft. Dabei bleibt es nicht bei den 8 EUR, die ursprünglich
zur Debatte standen. Dies ist lediglich die Pauschale, die ohne Einkommensprüfung zusätzlich
erhoben werden darf. Höhere Zusatzbeiträge können bis zu 1% des Bruttoeinkommens betragen -
also bis zu 37,50 EUR monatlich (die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 3.750 Euro).
Einige Kassen haben bereits angekündigt, den Zusatzbeitrag bis an die Höchstgrenze auszureizen -
so z.B. die GBK Köln und die BKK Heilberufe.
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Was können Sie tun ?
Versicherungspflichtige und freiwillig versicherte Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen
können Ihre Kasse frei wählen. Das heisst der Wechsel in eine andere Krankenkasse ist
möglich. Wechseln kann jeder, der mindestens seit 18 Monaten Mitglied seiner Krankenkasse ist
(ordentliche Kündigung).
In verschiedenen Fällen gibt es aber auch ein
Sonderkündigungsrecht:
- wenn Ihre Krankenkasse erstmalig einen Sonderbeitrag erhebt
- wenn Ihre Krankenkasse den Sonderbeitrag anhebt
- wenn Ihre Krankenkasse die ausgezahlte Prämie kürzt
- wenn Ihre Krankenkasse fusioniert und es ergibt sich daraus für Sie eine Beitragserhöhung (Prämienwegfall bzw. Einführung/Erhöhung Sonderbeitrag)
Innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Beitrags-Erhöhung oder der Einführung
des Zusatzbeitrages muss die Kündigung dem Versicherer vorliegen.
Sowohl bei einer ordentlichen Kündigung als auch bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts
beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende.
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Da der gesetzliche Leistungskatalog überall garantiert ist, ist der Krankenkassenwechsel einfach.
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Trotzdem gibt es Unterschiede - Kasse ist nicht gleich Kasse. Vergleichen Sie zuerst, bevor Sie wechseln.
Beachten Sie dabei Folgendes:
1. Ihre neue Krankenkasse erhebt keinen Zusatzbeitrag
2. Ihre neue Krankenkasse bietet Zusatzleistungen
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welche das sind und welche Zusatzleistungen angeboten werden.
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- Bis zu 200 Euro Auszahlung für gesundheitsbewusstes Verhalten pro Jahr
- Bis zu 160 Euro (110 Euro für Kinder) Zuschuss zu Gesundheits-Urlaubswoche oder Wohlfühlwochenende
- Ein Well-Aktiv-Wochenende pro Jahr ab 29,- Euro inkl. drei Übernachtungen und Sport-Aktivprogramm
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04.02.2010 | eMail | Impressum | Kontakt ]
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